Allgemeines
Freiwillige Wiederholungen
Grundlage für eine freiwillige Wiederholung ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung, der zwei Monate vor der Zeugnisausgabe gestellt sein sollte. Voraussetzung für eine freiwillige Wiederholung ist, dass dadurch zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler in ihrer oder seiner Lernentwicklung besser gefördert werden kann. Selbstverständlich sollten Sie vorab das Gespräch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer suchen. Diese stehen Ihnen beratend zur Seite.
Abmeldung vom Religionsunterricht
Eine Abmeldung vom Religionsunterricht bedarf einer schriftlichen Erklärung der Eltern oder der religionsmündigen Schülerinnen und Schüler. Diese Abmeldung soll nur am Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler nehmen dann am angebotenen Ethikunterricht teil.
Beurlaubungen
Gemäß des Hessischen Schulgesetzes können Beurlaubungen nur in besonderen Fällen ausgesprochen werden. Der Klassenleiter/Tutor kann bis zu zwei Tagen gewähren, wenn diese nicht im zeitlichen Zusammenhang mit Ferien liegen und eine ausreichende Begründung vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass die Beurlaubung – auch wenn es nur um einzelne Stunden geht – rechtzeitig beantragt werden muss. Dies gilt auch für Arztbesuche. Eine Arztbesuchsbescheinigung kann verlangt werden. Wenn ein Kind länger beurlaubt werden soll, muss rechtzeitig ein begründeter Antrag an den Schulleiter gestellt werden. Dies gilt auch für die Beurlaubung in Verbindung mit Ferien, die in der allgemeinen Ferienordnung noch einmal gesondert geregelt wird: „Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern bzw. den volljährigen Schülern selbst grundsätzlich spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Schülerakten zu nehmen. „Kostengünstigere“ Flugtermine sind z. B. kein Beurlaubungsgrund im Sinne der Verordnung. Bitte bedenken Sie dies bei Ihrer Urlaubsplanung. Sollte „höhere Gewalt“ (Autopanne, Unfall etc.) eine rechtzeitige Rückkehr aus den Ferien verhindern, legen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung vor.
Im Downloadbereich finden Sie ein entsprechendes Formular zur Beantragung einer Beurlaubung.
Hitzefrei?
In Absprache mit den umliegenden Schulen kann bei sehr hohen Temperaturen hitzefrei für die Schülerinnen und Schüler gegeben werden. Die nachmittags liegenden AGs finden jedoch statt, es sei denn, dies wird ausdrücklich in der Durchsage verneint. Die Teilnahme an den AGs ist bei Hitzefrei freiwillig. Sowohl die Goethelounge als auch die Mediothek bleiben geöffnet. Das bestellte Mittagessen kann und soll selbstverständlich eingenommen werden.