Umsetzung des landesweiten Handyverbots an Schulen – Bitte um Ihre Unterstützung

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

zum Start des Schuljahres 2025/2026 gelten in Hessen neue, landesweit einheitliche Regeln zur Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen. Der Hessische Landtag hat am 26. Juni 2025 eine entsprechende Änderung des Hessischen Schulgesetzes beschlossen. Die private Nutzung von Smartphones, Smartwatches, Tablets und weiteren mobilen Geräten ist für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. Das Mitführen ist erlaubt; für Unterrichtszwecke sowie in begründeten Einzelfällen (z. B. Notfall, medizinische Gründe) kann die Nutzung ausnahmsweise gestattet werden. Bei Verstößen darf das Gerät in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages durch die Lehrkraft/Sekretariat einbehalten werden.
Zur Klarstellung: Das Verbot gilt für die gesamte Zeit, die Ihr Kind an der Schule verbringt. Das gilt auch während der Pausen, in den Foyers, in den Toiletten, auf den Wegen zwischen den Gebäuden sowie vor Unterrichtsbeginn, schlichtweg sobald das Schulgelände betreten wird.
Bereits unsere Schulordnung legt fest: „Verwende elektronische Geräte nur mit Erlaubnis der Lehrkraft.“ (verabschiedet am 25.06.2025). Die neue Landesregelung bestätigt damit unseren bisherigen Kurs und schafft nun einen verbindlichen Rahmen für alle Schulen.

Unsere Bitte an Sie als Eltern

Am besten: Handy zu Hause lassen. So vermeiden wir Ablenkungen von vornherein und unterstützen die Konzentration und das Miteinander.

Wenn ein Gerät mitgeführt wird: Es muss ausgeschaltet, weggepackt und unsichtbar sein – also nicht in der Hand, nicht auf dem Tisch, nicht aus der Kleidung herausragend sichtbar.

Zuwiderhandlungen: Wiederholte Regelverstöße ziehen pädagogische Maßnahmen nach sich und können im Rahmen der Bewertung des Sozialverhaltens berücksichtigt werden (s.o.). Unzulässig genutzte Geräte dürfen bis zum Ende des Unterrichtstages einbehalten werden; bei wiederholten Verstößen muss das einbehaltene Gerät von einer erziehungsberechtigten Person in der Schule abgeholt werden.

Weitere Geräte & Zubehör – insbesondere Smartwatches: Auch Kopfhörer/Headsets und ähnliche Zubehörteile, die mit der Handynutzung einhergehen, sollen keinen sichtbaren Platz im Schulalltag haben.
Zu Smartwatches: Eine Uhr möchten und können wir selbstverständlich nicht verbieten. In jedem Klassenraum hängt eine Uhr, die Zeitkontrolle ist also gesichert. Uns ist wichtig, dass Smartwatch-Funktionen (Nachrichten, Musik, Telefonie u. Ä.) nicht zur Umgehung der o.g. Regeln führen. Im Kern geht es darum, die ständige Erreichbarkeit und Fixierung auf das Gerät während der Schulzeit zu unterbrechen. Deshalb bitten wir Sie dringend, Smartwatches zu Hause zu lassen und uns so Nutzungsdiskussionen im Schulalltag zu ersparen. Falls eine Smartwatch dennoch mitgeführt wird, gelten die gleichen Regeln wie fürs Handy: ausgeschaltet, weggepackt, nicht sichtbar.

Erreichbarkeit: Bei Bedarf können Schülerinnen und Schüler selbstverständlich über das Sekretariat bei Ihnen anrufen; ebenso erreichen Sie uns und Ihr Kind in dringenden Fällen über das Sekretariat – damit meinen wir nicht vergessenen Sportsachen, Pausenverpflegung oder Vokabelhefte, sondern wirkliche Notfälle.

Bitte sprechen Sie zu Hause gemeinsam mit Ihrem Kind darüber

Wir bitten Sie, die aktuellen Regeln mit Ihren Kindern zu besprechen und sie zu ermutigen, sich konsequent daran zu halten. Ziel ist kein „Technikverbot“, sondern konzentriertes Lernen, Schutz jedes Einzelnen und ein gutes Miteinander. Gleichzeitig bleibt der didaktisch sinnvolle, von der Lehrkraft angeleitete unterrichtliche Einsatz digitaler Geräte selbstverständlich möglich.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung – nur gemeinsam schaffen wir einen störungsarmen, respektvollen und lernförderlichen Schulalltag.