Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz

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Nach § 131 Hessisches Schulgesetz (HSchG) sind an der Goetheschule Dieburg die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.
Die Schulkonferenz besteht an der Goetheschule Dieburg, einer Schule bis zur Jahrgangsstufe 10, aus mindestens 11 Mitgliedern. Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 5 Sitze, denen der Eltern 3 Sitze und denen der Schülerinnen und Schüler 2 Sitze zu. Die Schulleiterin/der Schulleiter führt den Vorsitz und gehört der Schulkonferenz qua Amt an.
Es ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.

Wahlberechtigte und Wählbarkeit
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirats und des Schülerrats jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt.
In die Schulkonferenz wählbar ist neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers.
Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 HSchG nehmen wahr:
die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
die Betreuerin oder der Betreuer einer volljährigen Schülerin oder eines volljährigen Schülers für den schulischen Aufgabenkreis,
anstelle der oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
Wählbar sind Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8.
Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats bzw. des Schülerrats sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch der Schülerin oder des Schülers bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von der/dem Unterzeichnenden dieses Wahlausschreibens ausgestellt.

Wahlgrundsätze
Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt. Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des jeweiligen Gremiums erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl). Die Wahl ist geheim.

Frist
Die Wahlen sind spätestens vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens abzuschließen.
Vorgesehene Wahlversammlungen

Tag/Datum/Uhrzeit/Gremium/Ort
Donnerstag, 23.10.2025,19:00 Uhr, Wahlversammlung des Schulelternbeirats, Aula
Dienstag,11.11.2025, 12:15Uhr, Wahlversammlung des Schülerrats, Aula
Dienstag, 11.11.2025, 13:30Uhr, Wahlversammlung der Gesamtkonferenz, Aula
Eine besondere Einladung zu den jeweiligen Wahlversammlungen erhalten die Mitglieder dieser Gremien mindestens zehn Tage zuvor schriftlich.

Meldung von Kandidaturen / Wahlleitungen
Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, die für einen Sitz in der Schulkonferenz kandidieren wollen, informieren die jeweiligen Wahlleitungen:
Gesamtkonferenz (Lehrkräfte): Herr Maruschka, Schulleiter
Schulelternbeirat (Eltern): Frau Heß, SEB-Vorsitzende
Schülerrat (Schüler*innen): Frau Emich, Vertrauenslehrerin
Die Bekanntgabe dieser Wahltermine erfolgt neben diesem Wahlausschreiben auch über einen Aushang an der Goetheschule.